Warum der Beratungseinsatz für viele Angehörige wichtig ist
Wenn ein Mensch zuhause gepflegt wird, übernehmen Angehörige häufig einen großen Teil der täglichen Aufgaben. Dazu gehören Hilfe beim Waschen, Unterstützung beim Anziehen oder auch die Organisation von Arztterminen und Medikamenten. Viele Familien wachsen nach und nach in diese Rolle hinein.
Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI soll genau in dieser Situation unterstützen. Dabei geht es nicht um Kontrolle, sondern um Beratung. Pflegeberater schauen gemeinsam mit den Angehörigen, ob die Pflege zuhause gut organisiert ist und ob zusätzliche Unterstützung sinnvoll sein könnte.
Gerade wenn sich der Gesundheitszustand verändert oder neue Fragen entstehen, kann dieser Termin sehr hilfreich sein. Viele Angehörige nutzen die Gelegenheit, um sich über Pflegegeld, Entlastungsleistungen oder Hilfsmittel zu informieren.
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, können Sie hier direkt eine Pflegeberatung anfragen:
Kostenlose Pflegeberatung sichern.
Wann ein Beratungseinsatz verpflichtend ist
Die Pflicht zum Beratungseinsatz hängt vom Pflegegrad ab und davon, ob Pflegegeld bezogen wird. Wenn Angehörige die Pflege zuhause übernehmen und dafür Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßige Beratungseinsätze stattfinden.
Für Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 gilt:
Ein Beratungseinsatz muss einmal pro Halbjahr stattfinden. Die Zeiträume sind vom 01.01 bis zum 30.06 und vom 01.07 bis zum 31.12.
Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 ist der Termin häufiger notwendig. Hier muss der Beratungseinsatz einmal pro Quartal durchgeführt werden.
Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht zum Beratungseinsatz. Dennoch kann eine Beratung freiwillig genutzt werden, wenn Angehörige Fragen zur Pflege zuhause haben.
Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auch hier:
Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI.
Was bei einem Beratungseinsatz besprochen wird
Viele Angehörige fragen sich vor dem Termin, was genau bei einem Beratungseinsatz passiert. In der Praxis läuft das Gespräch meist sehr ruhig und entspannt ab. Der Pflegeberater schaut sich zunächst die aktuelle Situation an und spricht mit den Angehörigen über den Pflegealltag.
Dabei geht es zum Beispiel um Fragen wie: Kommt die pflegebedürftige Person im Alltag gut zurecht? Gibt es Unterstützung durch andere Familienmitglieder oder Pflegedienste? Werden Hilfsmittel genutzt, die den Alltag erleichtern könnten?
Außerdem können Themen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Unterstützung im Alltag besprochen werden. Viele Familien erfahren bei diesem Termin zum ersten Mal, welche zusätzlichen Leistungen ihnen zustehen könnten.
Manchmal stellt sich auch heraus, dass sich der Gesundheitszustand verändert hat. In solchen Fällen kann eine Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll sein.
Wie der Pflegegrad überhaupt zustande kommt
Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegekasse genutzt werden können. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade – von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.
Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der Unterstützungsbedarf im Alltag. Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, während Pflegegrad 5 eine sehr schwere Beeinträchtigung beschreibt.
Der Pflegegrad wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) festgelegt. Dabei wird beurteilt, wie selbstständig eine Person noch im Alltag ist – zum Beispiel bei Mobilität, Selbstversorgung oder beim Umgang mit Krankheiten.
Wenn Angehörige unsicher sind, ob ein Pflegegrad möglich sein könnte, kann eine Beratung helfen. Informationen zum Antrag finden Sie auch hier:
Pflegegrad beantragen.
Pflegehilfsmittel – monatlicher Anspruch über die Pflegekasse
Sobald ein Pflegegrad vorliegt, haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Seit 2025 beträgt dieser Anspruch 42 Euro pro Monat. Früher lag der Betrag bei 40 Euro.
Zu diesen Pflegehilfsmitteln gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Diese Produkte helfen dabei, die Pflege zuhause hygienischer und sicherer zu gestalten.
Wichtig zu wissen: Der Anspruch kann nicht angespart werden. Wenn er in einem Monat nicht genutzt wird, verfällt er automatisch und beginnt im nächsten Monat wieder neu.
Viele Familien lassen sich diese Pflegehilfsmittel monatlich nach Hause liefern. Weitere Informationen finden Sie hier:
Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse erhalten.
Pflegeberatung in meiner Nähe – Unterstützung rund um Bad Zwesten
Viele Angehörige suchen online nach „Pflegeberatung in meiner Nähe“, wenn plötzlich Pflege organisiert werden muss. Gerade in dieser Situation hilft es, einen Ansprechpartner zu haben, der sich mit Pflegegrad, Leistungen der Pflegekasse und den Abläufen der Pflegeberatung auskennt.
Beratungen finden regelmäßig in Bad Zwesten sowie in der gesamten Region statt. Dazu gehören unter anderem Kassel, Vellmar, Baunatal, Lohfelden, Niestetal, Guxhagen, Melsungen, Gudensberg, Felsberg, Fritzlar, Schwalmstadt und Alsfeld.
Neben persönlichen Gesprächen sind auch digitale Beratungen möglich. Besonders für Angehörige, die weiter entfernt wohnen oder beruflich stark eingebunden sind, kann eine Videoberatung eine praktische Lösung sein. Auch Beratungseinsätze können teilweise digital durchgeführt werden. :contentReference[oaicite:0]{index=0}
Wenn Sie einen Beratungseinsatz in Bad Zwesten durchführen müssen oder Fragen zur Pflege zuhause haben, können Sie jederzeit eine Beratung vereinbaren:
Pflegeberatung Kassel und Umgebung.
Eine Pflegeberatung ist für Pflegebedürftige und Angehörige kostenlos, da die Kosten in der Regel von der Pflegekasse übernommen werden. :contentReference[oaicite:1]{index=1}