Beratungseinsatz bei häuslicher Pflege in Kassel – Pflichttermin bei Pflegegeld

Wenn Angehörige einen Menschen zuhause pflegen und dafür Pflegegeld erhalten, ist häufig ein Beratungseinsatz bei häuslicher Pflege in Kassel vorgeschrieben. Dieser Termin dient dazu, Angehörige zu unterstützen und sicherzustellen, dass die Pflege zuhause gut organisiert ist. Viele Familien erfahren erst später, dass dieser Termin verpflichtend sein kann. Wenn Sie einen Beratungseinsatz durchführen müssen oder Fragen zur Pflege zuhause haben, erreichen Sie uns telefonisch unter 0561 95373964 (9–15 Uhr erreichbar). Alternativ können Sie online einen Termin über Pflegeberatung Termin sichern oder per E-Mail an info@pflegeberatung-stern.de Kontakt aufnehmen.

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Warum ein Beratungseinsatz bei häuslicher Pflege vorgesehen ist

Wenn ein Mensch zuhause gepflegt wird, übernehmen Angehörige oft viele Aufgaben gleichzeitig. Neben der Pflege selbst kommen Organisation, Arzttermine, Medikamente und der Alltag hinzu. Für viele Familien ist diese Situation neu und manchmal auch überfordernd.

Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI wurde genau aus diesem Grund eingeführt. Er soll Angehörigen helfen, die Pflege zuhause sicher zu organisieren und Fragen zu klären. Dabei geht es nicht um Kontrolle, sondern um Unterstützung und Beratung.

Während des Gesprächs kann zum Beispiel besprochen werden, ob zusätzliche Hilfe sinnvoll wäre, welche Leistungen der Pflegekasse genutzt werden können oder welche Hilfsmittel den Alltag erleichtern.

Wenn Sie Unterstützung möchten, können Sie hier direkt eine Beratung anfragen:
Kostenlose Pflegeberatung sichern.

Wann der Beratungseinsatz verpflichtend ist

Ein Beratungseinsatz ist verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen wird und Angehörige die Pflege zuhause übernehmen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 muss der Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr stattfinden. Die Zeiträume sind vom 01.01 bis zum 30.06 sowie vom 01.07 bis zum 31.12.

Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 ist der Termin häufiger erforderlich. In diesen Fällen muss der Beratungseinsatz einmal pro Quartal durchgeführt werden.

Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht. Trotzdem kann eine Pflegeberatung freiwillig genutzt werden, wenn Angehörige Unterstützung bei der Organisation der Pflege benötigen.

Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie hier:
Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI.

Wie ein Beratungseinsatz in der Praxis abläuft

Viele Angehörige stellen sich vor dem Termin die Frage, was genau bei einem Beratungseinsatz passiert. In der Praxis läuft das Gespräch meist ruhig und unkompliziert ab.

Der Pflegeberater spricht mit den Angehörigen über die aktuelle Situation. Dabei wird zum Beispiel besprochen, welche Unterstützung im Alltag notwendig ist und ob die Pflege zuhause gut organisiert werden kann.

Auch Themen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Unterstützung im Alltag können angesprochen werden. Viele Familien erfahren dabei erstmals, welche zusätzlichen Möglichkeiten es gibt.

Der Termin dauert meist nicht lange, kann aber sehr hilfreich sein – besonders wenn sich der Gesundheitszustand verändert hat oder neue Fragen entstehen.

Pflegegrad 1 bis 5 – Grundlage für Leistungen der Pflegekasse

Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen eine pflegebedürftige Person von der Pflegekasse erhalten kann. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade – von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.

Pflegegrad 1 beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegrad 5 steht für eine sehr schwere Beeinträchtigung und einen besonders hohen Unterstützungsbedarf.

Der Pflegegrad wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) festgelegt. Dabei wird beurteilt, wie selbstständig eine Person noch im Alltag ist, etwa bei Mobilität, Selbstversorgung oder beim Umgang mit Krankheiten.

Wenn Angehörige Unterstützung beim Antrag benötigen, finden Sie hier weitere Informationen:
Pflegegrad beantragen.

Pflegehilfsmittel – monatlicher Anspruch über die Pflegekasse

Viele Familien wissen nicht, dass Menschen mit Pflegegrad Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben. Seit 2025 stellt die Pflegekasse dafür bis zu 42 Euro pro Monat zur Verfügung.

Zu den Pflegehilfsmitteln gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Diese Produkte helfen dabei, die Pflege zuhause hygienischer zu gestalten.

Wichtig: Der monatliche Anspruch kann nicht angespart werden. Wenn er in einem Monat nicht genutzt wird, verfällt er automatisch und beginnt im nächsten Monat wieder neu.

Viele Familien nutzen eine monatliche Lieferung dieser Produkte. Weitere Informationen finden Sie hier:
Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse erhalten.

Pflegeberatung in meiner Nähe – Unterstützung in Kassel und Umgebung

Wenn plötzlich Pflege organisiert werden muss, suchen viele Angehörige nach „Pflegeberatung in meiner Nähe“. Gerade in dieser Situation hilft es, einen Ansprechpartner zu haben, der sich mit Pflegegrad, Leistungen der Pflegekasse und der Organisation der Pflege zuhause auskennt.

Beratungen finden regelmäßig in Kassel sowie in vielen Städten der Region statt – unter anderem in Vellmar, Baunatal, Lohfelden, Niestetal, Guxhagen, Melsungen, Gudensberg, Felsberg, Fritzlar, Schwalmstadt und Alsfeld.

Neben persönlichen Gesprächen sind auch digitale Beratungen möglich. Besonders für Angehörige, die weiter entfernt wohnen oder beruflich stark eingebunden sind, kann eine Videoberatung eine praktische Lösung sein.

Wenn Sie einen Beratungseinsatz bei häuslicher Pflege in Kassel durchführen müssen oder Fragen zur Pflege zuhause haben, können Sie jederzeit eine Beratung vereinbaren:
Pflegeberatung Kassel und Umgebung.

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