Warum der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 vorgeschrieben ist
Viele Angehörige übernehmen die Pflege eines Familienmitglieds zuhause – oft ganz selbstverständlich. Anfangs hilft man vielleicht nur beim Einkaufen oder beim Haushalt. Mit der Zeit kommen weitere Aufgaben dazu, etwa Hilfe beim Anziehen, bei der Körperpflege oder bei der Organisation von Arztterminen.
Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI soll genau hier unterstützen. Der Termin ist kein Kontrolltermin, sondern ein Gespräch, das Angehörigen helfen soll, die Pflege zuhause sicher zu organisieren. Pflegeberater erklären Leistungen der Pflegekasse und geben Hinweise, welche Unterstützung zusätzlich möglich sein kann.
Gerade bei Pflegegrad 2 stehen viele Familien noch am Anfang der häuslichen Pflege. In dieser Phase entstehen häufig Fragen zur Pflegeorganisation, zu Pflegegeld oder zu Entlastungsangeboten.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie hier direkt eine Pflegeberatung anfragen:
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Wie oft der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 stattfinden muss
Bei Pflegegrad 2 ist der Beratungseinsatz verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen wird. Der Termin muss einmal pro Halbjahr durchgeführt werden.
Die Zeiträume sind gesetzlich festgelegt:
01.01 – 30.06
01.07 – 31.12
Innerhalb dieser Zeiträume muss jeweils ein Beratungseinsatz stattfinden. Wird der Termin vergessen oder nicht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vollständig einstellen.
Informationen zum Ablauf finden Sie auch hier:
Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI.
Was bei einem Beratungseinsatz besprochen wird
Der Termin selbst läuft meist sehr ruhig und unkompliziert ab. Der Pflegeberater spricht mit den Angehörigen über die aktuelle Pflegesituation und darüber, welche Unterstützung im Alltag notwendig ist.
Dabei geht es zum Beispiel um Fragen wie: Kommt die pflegebedürftige Person im Alltag noch gut zurecht? Wird Hilfe beim Waschen, beim Anziehen oder bei der Mobilität benötigt? Gibt es bereits Unterstützung durch Pflegedienste oder Betreuungsangebote?
Oft können bei diesem Termin auch Leistungen erklärt werden, die Angehörige bisher noch gar nicht kennen. Dazu gehören zum Beispiel Entlastungsleistungen oder Möglichkeiten der Unterstützung im Alltag.
Wenn sich der Gesundheitszustand verändert hat, kann auch darüber gesprochen werden, ob eine Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll sein könnte.
Pflegegrad 1 bis 5 – Grundlage für Leistungen der Pflegekasse
Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegekasse genutzt werden können. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade – von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.
Pflegegrad 1 beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegrad 2 steht bereits für einen spürbaren Unterstützungsbedarf im Alltag. Pflegegrad 5 hingegen beschreibt eine sehr schwere Beeinträchtigung mit hohem Pflegebedarf.
Der Pflegegrad wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) festgestellt. Dabei wird bewertet, wie selbstständig eine Person im Alltag noch ist – zum Beispiel bei Mobilität, Selbstversorgung oder beim Umgang mit Krankheiten.
Wenn Sie Unterstützung beim Antrag benötigen, finden Sie hier weitere Informationen:
Pflegegrad beantragen.
Pflegehilfsmittel – monatlicher Anspruch von 42 Euro
Sobald ein Pflegegrad vorliegt, besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Seit 2025 übernimmt die Pflegekasse dafür bis zu 42 Euro pro Monat.
Zu diesen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Diese Produkte erleichtern die Pflege zuhause und sorgen für mehr Hygiene.
Wichtig zu wissen: Der monatliche Anspruch kann nicht angespart werden. Wird er in einem Monat nicht genutzt, verfällt er automatisch und beginnt im nächsten Monat wieder neu.
Viele Familien nutzen eine monatliche Lieferung dieser Produkte. Weitere Informationen finden Sie hier:
Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse erhalten.
Pflegeberatung in meiner Nähe – Unterstützung in Kassel
Wenn Angehörige plötzlich Pflege organisieren müssen, suchen viele zunächst nach „Pflegeberatung in meiner Nähe“. Gerade in dieser Situation kann ein Gespräch mit einer Pflegeberatung helfen, den Überblick über Pflegegrad, Leistungen und Möglichkeiten der Unterstützung zu bekommen.
Beratungen finden regelmäßig in Kassel sowie in der Region statt – unter anderem in Vellmar, Baunatal, Lohfelden, Niestetal, Guxhagen, Melsungen, Gudensberg, Felsberg, Fritzlar, Schwalmstadt und Alsfeld.
Auf Wunsch sind auch digitale Beratungen möglich. Besonders für Angehörige, die weiter entfernt wohnen oder beruflich stark eingebunden sind, kann eine Videoberatung eine praktische Lösung sein.
Wenn Sie einen Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 in Kassel durchführen müssen oder Fragen zur Pflege zuhause haben, können Sie jederzeit eine Beratung vereinbaren:
Pflegeberatung Kassel und Umgebung.