Warum der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3 durchgeführt werden muss
Viele Angehörige übernehmen die Pflege eines Familienmitglieds zuhause, ohne vorher Erfahrung mit Pflege zu haben. Anfangs geht es vielleicht nur um kleine Unterstützungen – später werden daraus feste Aufgaben im Alltag. Hilfe beim Aufstehen, Unterstützung beim Anziehen oder Begleitung zu Arztterminen gehören dann oft dazu.
Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI wurde eingeführt, um Angehörige in dieser Situation zu unterstützen. Ziel des Termins ist es, die Pflege zuhause zu stabilisieren und Fragen rund um Pflegegeld, Leistungen der Pflegekasse oder Unterstützungsangebote zu klären.
Viele Familien merken während dieses Gesprächs, dass es weitere Hilfen gibt, die sie bisher nicht genutzt haben. Dazu gehören zum Beispiel Entlastungsleistungen, Unterstützung im Alltag oder zusätzliche Angebote durch Pflegedienste.
Wenn Sie einen Beratungseinsatz durchführen müssen, können Sie hier direkt einen Termin vereinbaren:
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Wie oft der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3 stattfinden muss
Bei Pflegegrad 3 ist der Beratungseinsatz verpflichtend, sobald Pflegegeld bezogen wird. Der Termin muss einmal pro Halbjahr durchgeführt werden.
Die gesetzlichen Zeiträume sind:
01.01 – 30.06
01.07 – 31.12
Innerhalb dieser Zeiträume muss jeweils ein Beratungseinsatz stattfinden. Wird der Termin nicht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar komplett einstellen.
Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie hier:
Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI.
Was beim Beratungseinsatz konkret besprochen wird
Der Beratungseinsatz ist ein Gespräch zwischen Angehörigen und einer Pflegeberatung. Dabei wird gemeinsam besprochen, wie die aktuelle Situation zuhause aussieht und welche Unterstützung eventuell sinnvoll sein könnte.
Der Pflegeberater fragt zum Beispiel, ob Hilfe bei der Körperpflege benötigt wird, wie mobil die pflegebedürftige Person noch ist oder ob Angehörige ausreichend Unterstützung im Alltag haben.
Oft können auch Leistungen der Pflegekasse erklärt werden, die bisher noch nicht genutzt wurden. Dazu gehören zum Beispiel Pflegesachleistungen oder Entlastungsangebote für Angehörige.
Wenn sich der Gesundheitszustand verändert hat, kann auch darüber gesprochen werden, ob eine Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll sein könnte.
Pflegegrad 1 bis 5 – Grundlage für Leistungen der Pflegekasse
Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen eine pflegebedürftige Person von der Pflegekasse erhalten kann. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade – von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.
Je höher der Pflegegrad ist, desto größer ist der Unterstützungsbedarf im Alltag. Pflegegrad 3 bedeutet bereits eine deutliche Einschränkung der Selbstständigkeit.
Der Pflegegrad wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) festgestellt. Dabei wird bewertet, wie selbstständig eine Person im Alltag noch ist – zum Beispiel bei Mobilität, Selbstversorgung oder beim Umgang mit Krankheiten.
Wenn Sie Unterstützung beim Antrag oder bei einer Höherstufung benötigen, finden Sie hier weitere Informationen:
Pflegegrad beantragen.
Pflegehilfsmittel – monatlicher Anspruch von 42 Euro
Sobald ein Pflegegrad vorliegt, haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Seit 2025 stellt die Pflegekasse dafür bis zu 42 Euro pro Monat zur Verfügung.
Zu diesen Pflegehilfsmitteln gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Diese Produkte erleichtern die Pflege zuhause und sorgen für mehr Hygiene.
Wichtig: Der Anspruch kann nicht angespart werden. Wird er in einem Monat nicht genutzt, verfällt er automatisch und beginnt im nächsten Monat wieder neu.
Viele Familien lassen sich diese Pflegehilfsmittel monatlich nach Hause liefern. Weitere Informationen finden Sie hier:
Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse erhalten.
Pflegeberatung in meiner Nähe – Unterstützung in Kassel und Umgebung
Viele Angehörige suchen online nach „Pflegeberatung in meiner Nähe“, wenn plötzlich Pflege organisiert werden muss. Gerade in dieser Situation kann eine Pflegeberatung helfen, den Überblick über Pflegegrad, Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten zu behalten.
Beratungen finden regelmäßig in Kassel sowie in der Region statt – unter anderem in Vellmar, Baunatal, Lohfelden, Niestetal, Guxhagen, Melsungen, Gudensberg, Felsberg, Fritzlar, Schwalmstadt und Alsfeld.
Auf Wunsch kann die Beratung persönlich vor Ort stattfinden oder digital per Video. Besonders für Angehörige, die weiter entfernt wohnen oder beruflich stark eingebunden sind, kann eine Videoberatung eine praktische Lösung sein.
Wenn Sie einen Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3 in Kassel durchführen müssen oder Fragen zur Pflege zuhause haben, können Sie jederzeit eine Beratung vereinbaren:
Pflegeberatung Kassel und Umgebung.