Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 in Kassel – Pflichttermin für Angehörige

Bei Pflegegrad 4 wird die Pflege zuhause meist sehr umfangreich. Angehörige übernehmen viele Aufgaben im Alltag und erhalten dafür häufig Pflegegeld von der Pflegekasse. In diesem Fall ist ein regelmäßiger Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 in Kassel gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Termin dient dazu, Angehörige zu unterstützen und die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern. Wenn Sie einen Beratungseinsatz durchführen müssen oder Fragen zur Pflege haben, erreichen Sie uns telefonisch unter 0561 95373964 (9–15 Uhr erreichbar). Alternativ können Sie online einen Termin vereinbaren über Pflegeberatung Termin sichern oder eine E-Mail an info@pflegeberatung-stern.de senden.

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Warum der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 verpflichtend ist

Wenn ein Mensch Pflegegrad 4 erhält, besteht meist ein sehr hoher Unterstützungsbedarf im Alltag. Viele Betroffene benötigen Hilfe bei der Körperpflege, beim Aufstehen, beim Anziehen oder bei der Mobilität im Haushalt. Angehörige leisten dabei oft einen großen Teil der Pflege.

Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI soll sicherstellen, dass pflegende Angehörige in dieser Situation nicht allein gelassen werden. Während des Termins können Fragen zur Pflege zuhause besprochen werden, ebenso mögliche Entlastungsangebote oder zusätzliche Leistungen der Pflegekasse.

Viele Familien nutzen diesen Termin, um sich über Hilfsmittel, Pflegegeld oder Unterstützung im Alltag zu informieren. Gerade bei Pflegegrad 4 entstehen im Alltag häufig neue Herausforderungen, bei denen eine Beratung sehr hilfreich sein kann.

Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie hier direkt eine Pflegeberatung anfragen:
Kostenlose Pflegeberatung sichern.

Wie oft der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 stattfinden muss

Bei Pflegegrad 4 ist der Beratungseinsatz verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen wird. Der Termin muss einmal pro Quartal durchgeführt werden.

Das bedeutet, dass pro Jahr vier Beratungseinsätze stattfinden müssen. Diese regelmäßigen Gespräche sollen Angehörigen helfen, die Pflege langfristig gut zu organisieren.

Wird der Beratungseinsatz nicht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar komplett einstellen. Deshalb ist es sinnvoll, die Termine rechtzeitig zu planen.

Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie hier:
Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI.

Was beim Beratungseinsatz besprochen wird

Viele Angehörige sind vor dem ersten Termin unsicher und fragen sich, was genau beim Beratungseinsatz passiert. In der Praxis handelt es sich meist um ein ruhiges Gespräch über die aktuelle Pflegesituation zuhause.

Der Pflegeberater fragt zum Beispiel, wie der Alltag organisiert ist, welche Unterstützung notwendig ist und ob Angehörige ausreichend entlastet werden. Dabei geht es nicht um Kontrolle, sondern um Unterstützung.

Auch Leistungen der Pflegekasse können besprochen werden. Dazu gehören zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Unterstützung im Alltag. Häufig erfahren Angehörige erst in diesem Gespräch, welche zusätzlichen Möglichkeiten es gibt.

In manchen Fällen wird auch über eine Anpassung des Pflegegrades gesprochen, wenn sich der Gesundheitszustand verändert hat.

Pflegegrad 1 bis 5 – Grundlage für Leistungen der Pflegekasse

Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen eine pflegebedürftige Person erhalten kann. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade – von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.

Pflegegrad 4 beschreibt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Menschen mit diesem Pflegegrad benötigen häufig umfangreiche Unterstützung im Alltag.

Der Pflegegrad wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) festgestellt. Dabei wird bewertet, wie selbstständig eine Person im Alltag noch ist – zum Beispiel bei der Mobilität, bei der Selbstversorgung oder beim Umgang mit Krankheiten.

Wenn Sie Unterstützung beim Antrag oder bei einer Höherstufung benötigen, finden Sie hier weitere Informationen:
Pflegegrad beantragen.

Pflegehilfsmittel – monatlicher Anspruch von 42 Euro

Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Seit 2025 stellt die Pflegekasse dafür bis zu 42 Euro pro Monat zur Verfügung.

Zu diesen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Diese Produkte erleichtern die Pflege zuhause und sorgen für mehr Hygiene im Alltag.

Der monatliche Anspruch kann nicht angespart werden. Wenn er in einem Monat nicht genutzt wird, verfällt er automatisch und steht im nächsten Monat wieder neu zur Verfügung.

Viele Familien lassen sich diese Pflegehilfsmittel bequem nach Hause liefern. Weitere Informationen finden Sie hier:
Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse erhalten.

Pflegeberatung in meiner Nähe – Unterstützung in Kassel und Umgebung

Viele Angehörige suchen online nach „Pflegeberatung in meiner Nähe“, wenn plötzlich Pflege organisiert werden muss. Gerade bei Pflegegrad 4 kann eine regelmäßige Beratung helfen, den Überblick über Leistungen, Hilfsmittel und Unterstützungsangebote zu behalten.

Beratungen finden regelmäßig in Kassel sowie in der Region statt – unter anderem in Vellmar, Baunatal, Lohfelden, Niestetal, Guxhagen, Melsungen, Gudensberg, Felsberg, Fritzlar, Schwalmstadt und Alsfeld.

Neben persönlichen Gesprächen vor Ort sind auch digitale Beratungen möglich. Gerade für Angehörige, die weiter entfernt wohnen oder beruflich stark eingebunden sind, kann eine Videoberatung eine praktische Lösung sein.

Wenn Sie einen Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 in Kassel durchführen müssen oder Fragen zur Pflege zuhause haben, können Sie jederzeit eine Beratung vereinbaren:
Pflegeberatung Kassel und Umgebung.

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