Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5 in Kassel – Pflichttermin für pflegende Angehörige

Bei Pflegegrad 5 ist der Unterstützungsbedarf im Alltag besonders hoch. Viele Angehörige übernehmen einen großen Teil der Pflege zuhause und erhalten dafür Pflegegeld von der Pflegekasse. In diesem Fall ist ein regelmäßiger Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5 in Kassel gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Termin soll Angehörige unterstützen und helfen, die Pflege zuhause sicher zu organisieren. Wenn Sie einen Beratungseinsatz durchführen müssen oder Fragen zur Pflege haben, erreichen Sie uns telefonisch unter 0561 95373964 (9–15 Uhr erreichbar). Alternativ können Sie online einen Termin vereinbaren über Pflegeberatung Termin sichern oder uns eine E-Mail an info@pflegeberatung-stern.de senden.

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Warum der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5 wichtig ist

Wenn ein Mensch Pflegegrad 5 hat, bedeutet das meist eine sehr schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Viele Betroffene benötigen umfassende Unterstützung bei nahezu allen alltäglichen Tätigkeiten. Angehörige leisten dabei häufig einen enormen Beitrag, um die Pflege zuhause zu ermöglichen.

Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI wurde eingeführt, um pflegende Angehörige in dieser Situation zu unterstützen. Während des Termins können Fragen zur Pflegeorganisation, zu Hilfsmitteln oder zu Leistungen der Pflegekasse besprochen werden. Der Termin soll helfen, die Pflege langfristig stabil zu gestalten.

Gerade bei sehr intensiver Pflege ist es wichtig, dass Angehörige auch selbst Unterstützung erhalten. Der Beratungseinsatz kann helfen, mögliche Entlastungsangebote oder zusätzliche Leistungen zu erkennen.

Wenn Sie Unterstützung wünschen, können Sie hier direkt eine Pflegeberatung anfragen:
Kostenlose Pflegeberatung sichern.

Wie oft der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5 stattfinden muss

Bei Pflegegrad 5 ist der Beratungseinsatz verpflichtend, sobald Pflegegeld bezogen wird. Der Termin muss einmal pro Quartal durchgeführt werden.

Das bedeutet, dass im Jahr vier Beratungseinsätze stattfinden müssen. Diese regelmäßigen Gespräche sollen Angehörigen helfen, die Pflege zuhause dauerhaft zu organisieren und mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

Wird der Beratungseinsatz nicht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vollständig einstellen. Deshalb ist es sinnvoll, diese Termine rechtzeitig zu planen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI.

Was bei einem Beratungseinsatz besprochen wird

Viele Angehörige fragen sich vor dem ersten Termin, wie ein Beratungseinsatz abläuft. In der Praxis handelt es sich meist um ein ruhiges Gespräch über die aktuelle Pflegesituation zuhause.

Der Pflegeberater erkundigt sich zum Beispiel danach, welche Unterstützung im Alltag notwendig ist, welche Hilfsmittel genutzt werden und wie Angehörige entlastet werden können.

Auch Leistungen der Pflegekasse werden häufig besprochen. Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Möglichkeiten der Unterstützung im Alltag. Gerade bei Pflegegrad 5 können verschiedene Leistungen miteinander kombiniert werden.

Manchmal zeigt sich auch, dass sich der Gesundheitszustand verändert hat oder zusätzliche Hilfen notwendig sind. Dann können gemeinsam weitere Schritte geplant werden.

Pflegegrad 1 bis 5 – Grundlage für Leistungen der Pflegekasse

Die Pflegekasse unterscheidet fünf Pflegegrade. Diese reichen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 und beschreiben, wie stark eine Person im Alltag eingeschränkt ist.

Der Pflegegrad wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) festgestellt. Dabei wird beurteilt, wie selbstständig eine Person im Alltag noch ist – zum Beispiel bei der Mobilität, bei der Selbstversorgung oder beim Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung. Dazu gehören Pflegegeld für Angehörige, Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst, Entlastungsleistungen sowie weitere Unterstützungsangebote.

Wenn Sie Unterstützung beim Antrag oder bei einer Höherstufung benötigen, finden Sie hier weitere Informationen:
Pflegegrad beantragen.

Pflegehilfsmittel – monatlicher Anspruch von 42 Euro

Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Seit 2025 beträgt dieser Anspruch 42 Euro pro Monat. Früher lag der Betrag bei 40 Euro.

Zu diesen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Diese Produkte helfen dabei, die Pflege zuhause hygienischer zu gestalten.

Der Anspruch kann nicht angespart werden. Wird er in einem Monat nicht genutzt, verfällt er automatisch und beginnt im nächsten Monat wieder neu.

Viele Familien lassen sich diese Pflegehilfsmittel monatlich nach Hause liefern. Weitere Informationen finden Sie hier:
Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse erhalten.

Pflegeberatung in meiner Nähe – Unterstützung in Kassel und Umgebung

Viele Angehörige suchen online nach „Pflegeberatung in meiner Nähe“, wenn plötzlich Pflege organisiert werden muss. Gerade bei einem hohen Pflegebedarf kann eine regelmäßige Beratung helfen, den Überblick über Leistungen und Unterstützungsangebote zu behalten.

Beratungen finden regelmäßig in Kassel sowie in der gesamten Region statt – unter anderem in Vellmar, Baunatal, Lohfelden, Niestetal, Guxhagen, Melsungen, Gudensberg, Felsberg, Fritzlar, Schwalmstadt und Alsfeld.

Neben persönlichen Gesprächen vor Ort sind auch digitale Beratungen möglich. Gerade für Angehörige, die weiter entfernt wohnen oder beruflich stark eingebunden sind, kann eine Videoberatung eine praktische Lösung sein.

Wenn Sie einen Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5 in Kassel durchführen müssen oder Fragen zur Pflege zuhause haben, können Sie jederzeit eine Beratung vereinbaren:
Pflegeberatung Kassel und Umgebung.

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