Beratungseinsatz Borken (Hessen) – Pflichttermin bei Pflegegeld einfach erklärt

Ein Beratungseinsatz in Borken (Hessen) ist für viele Familien verpflichtend, wenn ein Angehöriger zuhause gepflegt wird und Pflegegeld erhält. Diese Beratung dient dazu, Angehörige zu unterstützen und sicherzustellen, dass die Pflege zuhause gut organisiert ist. Viele Familien erfahren erst später, dass dieser Termin regelmäßig stattfinden muss. Wenn Sie einen Beratungseinsatz durchführen müssen oder Fragen zur Pflege haben, erreichen Sie uns telefonisch unter 0561 95373964 (9–15 Uhr erreichbar), online über Pflegeberatung Termin sichern oder per E-Mail an info@pflegeberatung-stern.de.

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Warum der Beratungseinsatz für pflegende Angehörige vorgesehen ist

Viele Angehörige übernehmen die Pflege eines Familienmitglieds zunächst ganz selbstverständlich. Am Anfang hilft man vielleicht nur beim Einkaufen oder begleitet zu Arztterminen. Mit der Zeit wird daraus jedoch häufig eine tägliche Unterstützung im Alltag.

Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI wurde eingeführt, um Angehörige bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Pflegeberater sprechen mit den Familien über die aktuelle Situation zuhause und helfen dabei, mögliche Herausforderungen frühzeitig zu erkennen.

Dabei geht es nicht um Kontrolle, sondern um Unterstützung. Oft können bei diesem Termin Fragen zur Pflegeorganisation, zu Leistungen der Pflegekasse oder zu Hilfsmitteln geklärt werden.

Wenn Sie Unterstützung wünschen, können Sie hier direkt eine Beratung anfragen:
Kostenlose Pflegeberatung sichern.

Wann der Beratungseinsatz verpflichtend ist

Die Pflicht zum Beratungseinsatz hängt vom Pflegegrad ab und davon, ob Pflegegeld bezogen wird. Wenn Angehörige die Pflege zuhause übernehmen und dafür Pflegegeld erhalten, muss die Beratung regelmäßig stattfinden.

Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 gilt:
Ein Beratungseinsatz muss einmal pro Halbjahr stattfinden. Die Zeiträume sind vom 01.01 bis zum 30.06 sowie vom 01.07 bis zum 31.12.

Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 ist der Termin häufiger notwendig. In diesen Fällen muss der Beratungseinsatz einmal pro Quartal durchgeführt werden.

Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht zum Beratungseinsatz. Angehörige können eine Beratung jedoch freiwillig nutzen, wenn Fragen zur Pflege zuhause entstehen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI.

Wie ein Beratungseinsatz in der Praxis abläuft

Viele Angehörige sind vor dem Termin unsicher und fragen sich, was genau bei einem Beratungseinsatz passiert. In der Praxis handelt es sich meist um ein ruhiges Gespräch über die aktuelle Pflegesituation zuhause.

Der Pflegeberater fragt zum Beispiel, welche Unterstützung im Alltag notwendig ist, wie die Pflege organisiert wird und ob Angehörige ausreichend entlastet werden. Auch mögliche Hilfsmittel oder zusätzliche Unterstützung im Alltag können besprochen werden.

Oft erfahren Familien bei diesem Termin erstmals, welche Leistungen ihnen zusätzlich zustehen könnten. Dazu gehören beispielsweise Entlastungsleistungen oder Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige.

Wenn sich der Gesundheitszustand verändert hat, kann außerdem besprochen werden, ob eine Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll sein könnte.

Pflegegrad 1 bis 5 – Grundlage für Leistungen der Pflegekasse

Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegekasse genutzt werden können. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade – von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.

Der Pflegegrad wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) festgestellt. Dabei wird beurteilt, wie selbstständig eine Person im Alltag noch ist – etwa bei Mobilität, Selbstversorgung oder beim Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung. Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen sowie Unterstützung im Alltag.

Wenn Sie Unterstützung beim Antrag benötigen, finden Sie hier weitere Informationen:
Pflegegrad beantragen.

Pflegehilfsmittel – monatlicher Anspruch von 42 Euro

Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Seit 2025 beträgt dieser Anspruch 42 Euro pro Monat.

Zu diesen Pflegehilfsmitteln gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Diese Produkte erleichtern die Pflege zuhause und sorgen für mehr Hygiene.

Der Anspruch kann nicht angespart werden. Wird er in einem Monat nicht genutzt, verfällt er automatisch und steht im nächsten Monat wieder neu zur Verfügung.

Viele Familien lassen sich diese Pflegehilfsmittel monatlich nach Hause liefern. Weitere Informationen finden Sie hier:
Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse erhalten.

Pflegeberatung in meiner Nähe – Unterstützung in Borken (Hessen) und Umgebung

Viele Angehörige suchen online nach „Pflegeberatung in meiner Nähe“, wenn plötzlich Pflege organisiert werden muss. Gerade in solchen Situationen kann eine Pflegeberatung helfen, den Überblick über Pflegegrad, Leistungen der Pflegekasse und Unterstützungsmöglichkeiten zu behalten.

Beratungen finden regelmäßig in Borken (Hessen) sowie in der Region statt – unter anderem in Kassel, Vellmar, Baunatal, Lohfelden, Niestetal, Guxhagen, Melsungen, Gudensberg, Felsberg, Fritzlar, Schwalmstadt und Alsfeld.

Neben persönlichen Gesprächen vor Ort sind auch digitale Beratungen möglich. Gerade für Angehörige, die weiter entfernt wohnen oder beruflich stark eingebunden sind, kann eine Videoberatung eine praktische Lösung sein.

Wenn Sie einen Beratungseinsatz in Borken (Hessen) durchführen müssen oder Fragen zur Pflege zuhause haben, können Sie jederzeit eine Beratung vereinbaren:
Pflegeberatung Kassel und Umgebung.

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