Warum der Beratungseinsatz für pflegende Angehörige vorgesehen ist
Viele Angehörige übernehmen die Pflege eines Familienmitglieds zuhause ganz selbstverständlich. Anfangs geht es vielleicht nur um kleine Unterstützungen im Alltag – etwa beim Einkaufen oder bei Arztterminen. Mit der Zeit kommen oft weitere Aufgaben dazu, zum Beispiel Hilfe beim Waschen, beim Anziehen oder beim Aufstehen aus dem Bett.
Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI wurde eingeführt, um Angehörige bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Ziel des Termins ist es, gemeinsam zu schauen, ob die Pflege zuhause gut organisiert ist und ob weitere Hilfen sinnvoll sein könnten.
Dabei geht es nicht um Kontrolle, sondern um Unterstützung. Pflegeberater können zum Beispiel erklären, welche Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung stehen oder welche Hilfsmittel den Alltag erleichtern könnten.
Wenn Sie Unterstützung wünschen, können Sie hier direkt eine Beratung anfragen:
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Wann der Beratungseinsatz verpflichtend ist
Die Pflicht zum Beratungseinsatz hängt vom Pflegegrad ab und davon, ob Pflegegeld bezogen wird. Wenn Angehörige die Pflege zuhause übernehmen und dafür Pflegegeld erhalten, muss dieser Termin regelmäßig stattfinden.
Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 gilt:
Ein Beratungseinsatz muss einmal pro Halbjahr durchgeführt werden. Die Zeiträume sind vom 01.01 bis zum 30.06 sowie vom 01.07 bis zum 31.12.
Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 findet der Beratungseinsatz häufiger statt. In diesen Fällen ist ein Termin einmal pro Quartal erforderlich.
Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht zum Beratungseinsatz. Angehörige können die Beratung jedoch freiwillig nutzen, wenn Fragen zur Pflege zuhause entstehen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI.
Wie ein Beratungseinsatz in der Praxis abläuft
Viele Angehörige sind vor dem Termin unsicher und fragen sich, was genau bei einem Beratungseinsatz passiert. In der Praxis handelt es sich meist um ein ruhiges Gespräch über die aktuelle Situation zuhause.
Der Pflegeberater fragt zum Beispiel, wie der Pflegealltag organisiert ist, welche Unterstützung notwendig ist und ob Angehörige ausreichend entlastet werden. Auch mögliche Hilfsmittel oder zusätzliche Unterstützung im Alltag können besprochen werden.
Oft erfahren Familien bei diesem Termin zum ersten Mal, welche Leistungen ihnen zusätzlich zustehen könnten. Dazu gehören etwa Entlastungsleistungen oder Unterstützung durch Betreuungsangebote.
Wenn sich der Gesundheitszustand verändert hat, kann außerdem besprochen werden, ob eine Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll sein könnte.
Pflegegrad 1 bis 5 – Grundlage für Leistungen der Pflegekasse
Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegekasse genutzt werden können. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade – von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.
Der Pflegegrad wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) festgestellt. Dabei wird bewertet, wie selbstständig eine Person im Alltag noch ist – zum Beispiel bei Mobilität, Selbstversorgung oder beim Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung. Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen sowie Unterstützung im Alltag.
Wenn Sie Unterstützung beim Antrag benötigen, finden Sie hier weitere Informationen:
Pflegegrad beantragen.
Pflegehilfsmittel – monatlicher Anspruch von 42 Euro
Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Seit 2025 beträgt dieser Anspruch 42 Euro pro Monat.
Zu diesen Pflegehilfsmitteln gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Diese Produkte erleichtern die Pflege zuhause und sorgen für mehr Hygiene im Alltag.
Der Anspruch kann nicht angespart werden. Wird er in einem Monat nicht genutzt, verfällt er automatisch und steht im nächsten Monat wieder neu zur Verfügung.
Viele Familien lassen sich diese Pflegehilfsmittel monatlich nach Hause liefern. Weitere Informationen finden Sie hier:
Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse erhalten.
Pflegeberatung in meiner Nähe – Unterstützung in Fritzlar und Umgebung
Viele Angehörige suchen online nach „Pflegeberatung in meiner Nähe“, wenn plötzlich Pflege organisiert werden muss. Gerade in dieser Situation kann eine Pflegeberatung helfen, den Überblick über Pflegegrad, Leistungen der Pflegekasse und Unterstützungsmöglichkeiten zu behalten.
Beratungen finden regelmäßig in Fritzlar sowie in der Region statt – unter anderem in Kassel, Vellmar, Baunatal, Lohfelden, Niestetal, Guxhagen, Melsungen, Gudensberg, Felsberg, Schwalmstadt und Alsfeld.
Neben persönlichen Gesprächen vor Ort sind auch digitale Beratungen möglich. Gerade für Angehörige, die weiter entfernt wohnen oder beruflich stark eingebunden sind, kann eine Videoberatung eine praktische Lösung sein.
Wenn Sie einen Beratungseinsatz in Fritzlar durchführen müssen oder Fragen zur Pflege zuhause haben, können Sie jederzeit eine Beratung vereinbaren:
Pflegeberatung Kassel und Umgebung.