Warum ein Beratungseinsatz für pflegende Angehörige wichtig ist
Viele Familien übernehmen die Pflege eines Angehörigen zunächst ganz selbstverständlich. Vielleicht hilft man am Anfang nur beim Einkaufen oder begleitet zu Arztterminen. Mit der Zeit wird daraus jedoch häufig eine regelmäßige Unterstützung im Alltag. Hilfe beim Anziehen, beim Duschen oder beim Aufstehen gehört dann plötzlich zum täglichen Leben.
Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI wurde eingeführt, um Angehörige in dieser Situation zu unterstützen. Pflegeberater sprechen mit den Familien über den Pflegealltag und helfen dabei, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen. Ziel ist es, die Pflege zuhause langfristig sicher und stabil zu organisieren.
Während dieses Gesprächs können auch Fragen zu Pflegegeld, Leistungen der Pflegekasse oder Unterstützung im Alltag besprochen werden. Gerade Angehörige, die neu in der Pflege sind, profitieren häufig von diesem Termin.
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Wann der Beratungseinsatz verpflichtend ist
Die Pflicht zum Beratungseinsatz hängt vom Pflegegrad ab und davon, ob Pflegegeld bezogen wird. Wenn Angehörige die Pflege zuhause übernehmen und dafür Pflegegeld erhalten, muss die Beratung regelmäßig stattfinden.
Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 muss ein Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr durchgeführt werden. Die Zeiträume sind gesetzlich festgelegt: vom 01.01 bis zum 30.06 sowie vom 01.07 bis zum 31.12.
Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 ist der Termin häufiger erforderlich. In diesen Fällen muss der Beratungseinsatz einmal pro Quartal stattfinden.
Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht zum Beratungseinsatz. Angehörige können eine Beratung jedoch freiwillig nutzen, wenn Fragen zur Pflege zuhause entstehen.
Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie hier:
Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI.
Wie ein Beratungseinsatz abläuft
Viele Angehörige fragen sich vor dem Termin, was genau bei einem Beratungseinsatz passiert. In der Praxis handelt es sich meist um ein ruhiges Gespräch über die aktuelle Situation zuhause.
Der Pflegeberater fragt beispielsweise, welche Unterstützung im Alltag notwendig ist, wie die Pflege organisiert wird und ob Angehörige ausreichend entlastet werden. Auch mögliche Hilfsmittel oder zusätzliche Unterstützung im Alltag können besprochen werden.
Oft erfahren Familien bei diesem Termin zum ersten Mal, welche Leistungen ihnen zusätzlich zustehen könnten. Dazu gehören etwa Entlastungsleistungen oder Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige.
Wenn sich der Gesundheitszustand verändert hat, kann außerdem besprochen werden, ob eine Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll sein könnte.
Pflegegrad 1 bis 5 – Grundlage für Leistungen der Pflegekasse
Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegekasse genutzt werden können. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade – von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.
Der Pflegegrad wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) festgestellt. Dabei wird beurteilt, wie selbstständig eine Person im Alltag noch ist – etwa bei der Mobilität, bei der Selbstversorgung oder beim Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung. Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen sowie Unterstützung im Alltag.
Wenn Sie Unterstützung beim Antrag benötigen, finden Sie hier weitere Informationen:
Pflegegrad beantragen.
Pflegehilfsmittel – monatlicher Anspruch von 42 Euro
Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Seit 2025 beträgt dieser Anspruch 42 Euro pro Monat.
Zu diesen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Diese Produkte erleichtern die Pflege zuhause und sorgen für mehr Hygiene.
Der Anspruch kann nicht angespart werden. Wenn er in einem Monat nicht genutzt wird, verfällt er automatisch und steht im nächsten Monat wieder neu zur Verfügung.
Viele Familien lassen sich diese Pflegehilfsmittel monatlich nach Hause liefern. Weitere Informationen finden Sie hier:
Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse erhalten.
Pflegeberatung in meiner Nähe – Unterstützung in Fuldabrück und Umgebung
Viele Angehörige suchen online nach „Pflegeberatung in meiner Nähe“, wenn plötzlich Pflege organisiert werden muss. Gerade in solchen Situationen kann eine Pflegeberatung helfen, den Überblick über Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten zu behalten.
Beratungen finden regelmäßig in Fuldabrück sowie in der gesamten Region statt – unter anderem auch in Kassel, Vellmar, Baunatal, Lohfelden, Niestetal, Guxhagen, Melsungen, Gudensberg, Felsberg, Fritzlar, Schwalmstadt und Alsfeld.
Neben persönlichen Gesprächen vor Ort sind auch digitale Beratungen möglich. Gerade für Angehörige, die weiter entfernt wohnen oder beruflich stark eingebunden sind, kann eine Videoberatung eine praktische Lösung sein.
Wenn Sie einen Beratungseinsatz in Fuldabrück durchführen müssen oder Fragen zur Pflege zuhause haben, können Sie jederzeit eine Beratung vereinbaren:
Pflegeberatung Kassel und Umgebung.